Artikel-Schlagworte: „abmahnung“


RA U+C aus Regensburg
und der Porno Pranger

Freitag, 31. August 2012

RA U+C aus Regensburg und der Porno Pranger. KVR Handelsgesellschaft mbH31.08.2012 – ( KOD )
 
 
Was ist da geschehen?
 
» Die Die Kanzlei U+C aus Regensburg hatte vor eine Gegnerliste im Internet zu veröffentlichen.
 
» Die Kanzlei U+C aus Regensburg hat eine Vielzahl von „Porno-Abmahnungen“ ausgesprochen.
 
» Das wäre wohl ein “Porno Pranger” geworden.
 
» Das könnte einen “Nichtzahler” schneller zum “Zahler” werden lassen.
 
» Das Vorhaben wurde zunächst gerichtlich gestoppt.
 
 
Aus Regensburg-Digital

[..]Kommt eine Abmahnwelle auf die Profi-Abmahner zu? Gegen den Porno-Pranger der Kanzlei U+C wurde am Donnerstag eine Einstweilige Verfügung erlassen. Sie darf den Namen einer Abgemahnten nicht veröffentlichen.
Die Entscheidung dürfte Vorbildcharakter haben.[..]Lesen Sie den ganzen Artikel bei Regensburg-Digital

 
» Lesen Sie auch bei Netzwelt.de
» BDK: Internet-Pranger für Filesharer
 
Wie auf der Webseite von U+C Regensburg zu lesen ist werden diese die einstweilige Verfügung nicht so einfach hinnehmen.

[..]U+C Rechtsanwälte wird sich diesem Druck nicht beugen und keine derartige Beschneidung von Grundrechten hinnehmen. Wir werden daher den rechtsstaatlichen Weg einhalten und gegen diese Anordnung mit einer Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht antworten. Bis zum Abschluss des Verfahrens werden wir keine Gegnerliste veröffentlichen.
Lesen Sie bei U+C Rechtsanwälte weiter

 
Auch für die KRV Handelsgesellschaft mbH ist die RA-Kanzlei U+C aus Regensburg tätig. Die KVR Handelsgesellschaft (Frank Drescher) mahnt Internetshops z.B. wegen fehlerhafte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ab. Sehen Sie das Video von RA Solmecke.
 
Die KVR-Handelsgesellschaft hat, so jedenfalls ist das mein Eindruck, um als Abmahner auftreten zu können einen Internetshop eingerichtet.
Ich kann den Shop (kvr-onlineshop–dot–de) am 30. + 31.08.2012 nicht erreichen.
 
Lesen Sie den Artikel KVR-Handelsgesellschaft mbH: Partnerschaft gekündigt bei abzocke-rupodo.blogspot.de
 
 
Gerade lese ich der “Schlosser aus dem Osten” hat sich die Anwaltskanzlei U+C aus Regensburg vorgenommen.
In seinem Blog analysiert Herr Reinholz die Problematik auf seine vorsichtige und zurückhaltenden Art.
 
 
Artikel zu KVR Handelsgesellschaft mbH.
» Sind Abmahnungen Kanzlei U+C RA rechtsmissbräuchlich?
» Abmahnung von Rechtsanwälte U+C für KVR Handelsgesellschaft mbH
» KVR-Onlineshop
» Was hat OTTO Versand und KVR-Onlineshop gemeinsam?
 
 
Einkaufen in Rödermark könnte preiswerter sein. Eine Möglichkeit wäre ein Coupon-System für Rödermark.


Sind Abmahnungen Kanzlei U+C RA
rechtsmissbräuchlich?

Mittwoch, 22. August 2012

Abmahnungen Kanzlei U+C Rechtsanwälte rechtsmissbräuchlich? Frank Dreser KVR Online-Shop22.08.2012 – ( KOD )
 
Sind Abmahnungen Kanzlei U+C Rechtsanwälte für KVR Handelsgesellschaft mbH rechtsmissbräuchlich?
 
Webseite von damm-legal.de

Derzeit scheint sich eine neue “Abmahnwelle” durch das Land zu bewegen. Ausgesprochen werden die wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen (etwa wegen fehlerhafter AGB-Klauseln) durch die aus dem Filesharing-Bereich (Pornofilme) bekannte Kanzlei Urmann & Collegen, auch unter dem Kürzel U+C bekannt. Sie vertritt die Firma KVR Handelsgesellschaft mbH, welche ihrerseits durch Herrn Frank Drescher als Geschäftsführer vertreten wird. In zahlreichen Foren, aber auch in Blogs von Kanzleien aus dem IT/IP-Bereich finden sich Hinweise auf die schiere Anzahl von Abmahnungen im Namen der KVR Handelsgesellschaft mbH. Auch unserer Kanzlei liegen mehrere Abmahnungen der KVR Handelsgesellschaft mbH vor, Tendenz steigend. Aus unserer Sicht sind diverse Anhaltspunkte gegeben, die ein rechtsmissbräuchliches und damit unzulässiges Abmahnverhalten (vgl. § 8 Abs. 4 UWG) nahelegen. Doch nicht jeder Umstand ist geeignet, rechtsmissbräuchliches Verhalten zu belegen:[...] Lesen Sie weiter bei damm-legal.de

 
Nachtrag 25.08.2012
Einstweilige Verfügung gegen KVR Handelgesellschaft mbH
 
Siehe auch
» RA U+C aus Regensburg und der Porno Pranger
 
 
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Abmahnung von Rechtsanwälte U+C
für KVR Handelsgesellschaft mbH

Freitag, 17. August 2012

Abmahnung von Rechtsanwälte U+C für KVR Handelsgesellschaft mbH. Rubrik Internet und Abzocke17.08.2012 – ( KOD )
 
 
Haben Sie eine Abmahnung von Rechtsanwälte U+C
für KVR Handelsgesellschaft mbH erhalten?
 
Die große Abmahnliste hier zum Abruf: RA Alexander Schupp, it-recht-deutschland.de

[..]Wenn auch Sie eine Abmahnung dieser Herren bekommen haben sollten und mithelfen wollen, dass Art und Umfang der Abmahnungen nicht im Verborgenen bleiben, können Sie diese uns gerne zu Zwecken der Information anderer Betroffener zukommen lassen.

Wie in der Vergangenheit bereits häufiger, bieten wir auch in diesem Fall an, Abmahnungen zentral entgegenzunehmen und zur Information anderer Betroffener kostenlos zu verwahren.[..]RA Alexander Schupp

 
 
Weitere Artikel zu KVR Handelsgesellschaft mbH und KVR-Onlineshop
31.08.2012 RA U+C aus Regensburg und der Porno Pranger
15.08.2012 KVR-Onlineshop
12.08.2012 Was hat OTTO Versand und KVR-Onlineshop gemeinsam?
11.08.2012 Abmahnungen der KVR Handelsgesellschaft mbH
 
 
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Abmahnung von:
RECHTSANWÄLTE DR. KRONER & KOLLEGEN

Donnerstag, 22. März 2012

Abmahnung von: RECHTSANWÄLTE DR. KRONER & KOLLEGEN. Abzocke wegen Filesharing. Abzocker22.03.2012 ( KOD )
 
Filesharing-Abmahnung
 
 
Am 19.03.2012 berichtete Rechtsanwalt Sebastian Dosch

Fake-Abmahnung durch Dr. Kroner & Kollegen
Das (als E-Mail-Anhang versandte) Schreiben hat alles, was eine Filesharing-Abmahnung so hat:
bekannte Rechteinhaber:
EMI Music Germany, SONY BMG Music Entertainment, Universal Music, Warner Music Group, Warner Bros., DreamWorks SKG und Paramount Pictures
einen tollen Anwaltsbriefkopf:
RECHTSANWÄLTE DR. KRONER & KOLLEGEN
RECHTSANWÄLTE – NOTAR

lange Listen mit IP-Adressen und Datum:
20.01.2011 23:59 87.81.65.71
29.03.2011 21:11 82.102.213.194
27.05.2011 22:48 83.134.84.57
14.08.2011 17:22 80.139.181.62

einen fett gedruckten Vergleichsbetrag:
146,95 EUR
eine kurze Frist:
26.03.2012
und sogar einen Hinweis auf die SCHUFA. Das klingt überzeugend, das klingt wichtig, das klingt so, wie wenn viele Menschen darauf hereinfallen und die geforderte Summe zahlen könnten. Doch wenn man genauer hinschaut, zeigen sich etliche Ungereimtheiten.

Denn komischerweise fehlt
eine vorformulierte Unterlassungserklärung,

ein deutsches Konto (stattdessen soll das Geld auf die Volksbank Slovensko überwiesen werden mit der BIC: LUBASKBX),

sogar ein Rechtsanwalt, denn der “Rechtsanwalt Klaus Kroner”, der in leserlichen Lettern unterschrieben hat, ist als Rechtsanwalt in Deutschland nicht bekannt,

eine Festnetznummer – stattdessen werden deutsche Handynummern “0176 39645841″ und “0176 39688797″ angegeben.
Lesen Sie auf der Webseite von Sebastian Dosch weiter.

Passend zu diesem Thema ebenfalls ein offener Brief bei Rechtsanwalt Sebastin Dosch
 
 
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Netzindianer aufgepasst.
Letzte Warnung aus dem Rodgau

Dienstag, 15. November 2011

Netzindianer aufgepasst. Letzte Warnung15.11.2011 – ( KOD ) Ihr Nezindianer (was immer das ist) ihr bekommt Feuer aus dem Rodgau. Wenn ihr nicht sofort entsprechende Passagen im Blog entfernt, die den Leser anhalten Sparkassen und Banken anzuschreiben wenn es darum geht diese auf dubiose Firmen aufmerksam zu machen, gibt es eine Abmahnung.
 
Verbraucherzentralen die das machen, wurden solche Äußerungen per Verfügung untersagt.

[...]Da es sich um unerlaubte Handlungen handelt, kann man schon davon sprechen, dass Verbraucherzentralen unseriös sind.[...] Quelle: www.Savonarola.org

 
Was steht denn da in der Verfügung?
In einer der von Herrn Burat aufgeführten (per Link von seinem Blog aufrufbar) Verfügungen steht:

[...]„dass diese die Bank oder Sparkasse anschreiben, bei welcher die Antragstellerin ein Girokonto unterhält und diese aufzufordern, dieses Konto zu kündigen und/oder das eingegangene Geld an die Absender zurück zu überweisen.“
(LG München, Az. 37 O 24320/11 vom 10.11.2011)

Hinweisen darf man scheinbar. Nur nicht zur Kontokündigung und/oder Rückzahlung auffordern.
 
Zu berücksichtigen ist, die Verfügung geht an die Verbraucherzentralen. Aber einem privaten Blogger versuchen das zu untersagen geht jetzt doch ein wenig zu weit.
 
Liebe Leser, machen Sie sich selbst ein Bild.
Lesen Sie bei www.Savonarola.org und http://savonarola-org.blogspot.com/
 
Ich will mit diesem Bericht nicht die Entscheidung des Gerichts in Frage stellen. Wahrscheinlich haben sich die Verbraucherzentralen nicht genau überlegt was IHR Aufruf und die Formulierung für Folgen haben kann und haben damit regelrecht um eine solche Verfügung gebettelt. Aber die Verfügung jetzt dazu benutzen um auch den privaten Blogger mit einer Abmahnung zu drohen ist nach meiner Meinung auch nicht richtig und wohl auch schlecht durchsetzbar.
 
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Abmahner zocken Internet-Surfer ab

Mittwoch, 24. August 2011

Abmahner zocken Internet-Surfer ab24.08.2011 – ( nordbayern.de )
 
 
 
Eine wichtige Aussage in dem Bericht bei nordbayern.de

….[]…Genau deshalb empfiehlt Anwalt Wachs, der Gegenseite die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben. …[]…eine modifizierte Unterlassungserklärung – ohne die geforderte Abmahn-Gebühr zu bezahlen. Der Vorteil: Sollte die Gegenseite dennoch klagen, dann ist der Streitwert in diesem Fall automatisch auf die Höhe der Abmahn-Gebühr beschränkt.

 
 
Quelle: nordbayern.de

Die Methode ist offenbar immer ähnlich. Ohne Vorwarnung flattert Bürgern die Forderung einer Inkasso-Firma oder einer Anwaltskanzlei ins Haus. Die Behauptung: Der Adressat habe Musikstücke oder Filme illegal von einer Internet-Tauschbörse heruntergeladen. Dadurch seien Urheberrechte verletzt worden, weshalb das Inkasso- bzw. das Anwaltsbüro nun eine kostenpflichtige Abmahnung ausspreche. Mehrere Hundert Euro werden geltend gemacht – untermauert mit einer Zahlungsfrist und der Androhung, das Ganze auf dem Gerichtsweg durchzusetzen…..Lesen Sie den ganzen Artikel bei nordbayern.de

 
 
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Beweisführung.
Filesharing, Tauschbörse, Abmahnung Download.

Samstag, 15. Januar 2011

Beweisführung. Filesharing, Tauschbörse, Abmahnung Download. Abmahnung wegen unerlaubtem downlaod von Musik/Filmen.15.01.2011 – ( KOD) Wie bereits am 11.01.2011 bei ( Filesharing, Abmahnung, Upload und Download. ) berichtet, werden auch unschuldige Internetnutzer beschuldigt einen download von Musikstücken bzw. Filmen durchgeführt zu haben.
 
Zur Beweisführung werden die Protokolle von darauf spezialisierten Firmen (Spionen) vorgelegt. Der Anschlußinhaber hat nach einem solchen Vorwurf den Beweis zu führen das er diesen download NICHT durchgeführt hat.
 
Jetzt stell sich mir recht schnell die Frage, reicht als Beweisführung nicht mein Protokoll der z.B. Fritz-Box aus?
Hier werden die Verbindungszeiten und die IP-Adresse, mit der ich ins Netz gegangen bin, aufgezeichnet.
 
Auszug aus dem Protokoll der Fritz-Box

Verbindungsdaten aus der Fritz-Box

Verbindungsdaten aus der Fritz-Box


 
Zu der Uhrzeit.

Die Fritz!Boxen stellen die Uhrzeit bei Anschluss an’s Internet automatisch per NTP ein.

Die Kapazität der Fritz-Box dürfte ausreichen ein Protokoll für die letzten 7 Tage vorzuhalten. Innerhalb dieser Zeit kann mit einer Abmahnung gerechnet werden. Man kann sich dieses Protokoll auch täglich alle 7 Tage ausdrucken. Ob da allerdings bei Gericht anerkannt wird? (Siehe hierzu: Vorratsdatenspeicherung. )

Ist dieses Protokoll als Beweisführung ausreichend? Ich werde versuchen hierzu genauere Informationen zu beschaffen.
 
Sehen Sie auch hier den Filmbericht bei SAT 1 der netterweise von konsumer.info bereitgestellt wird.
 
Es wäre schön, wenn einer der die Rechtslage kennt, etwas über die Zuläsigkeit des Protokoll der Fitz-Box schreiben kann.
 
Es hat ein RA einen Kommentar abgegeben. Sie lesen auf der Webseite von RA Ferner mehr zu dem Thema. filesharing-abmahnung-mythen.de
 
Nachtrag 16.01.2011
Dieses Thema wurde auch schon einmal bei nickles.de andiskutiert.
 
LG Hamburg: Wechselseitige eidesstattliche Versicherung von Familienmitgliedern taugt als Gegenbeweis gegen Filesharing-Vorwurf
 
 
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Filesharing, Abmahnung, Upload und Download.

Mittwoch, 12. Januar 2011

Filesharing, Abmahnung, Upload und Download.11.01.2011 – ( KOD) Heute war Thema bei Akte 2011:

Anschlussinhaber, über deren Internetanschluss z.B. Filme heruntergeladen und im Rahmen des P2P-Netzwerkes gleichzeitig zum upload angeboten worden sein soll, erhalten von Rechtsanwälten eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung.

 
Was passieren kann. Man hat nichts getan. Man hat keinen download veranlasst. Man muss trotzdem zahlen.
 
???im Rahmen des P2P-Netzwerkes???
Was ist ein P2P-Netzwerk?
Ich habe da ein 74-seitiges eBook “Handbuch Filesharing” gefunden. In diesem Werk ist nahezu alles enthalten was Sie hierzu wissen müssen und beachten sollten.
 
Dieses Werk wird netterweise von RA Christian Solmecke kostenfrei zur Verfügung gestellt. Das Handbuch Filesharing wurde am 12.01.2011 von mir zum kostenlosen download bereitgestellt.

RA Christian Solmecke

RA Christian Solmecke
Vergrößern? Einfach anklicken.


Hier klicken um das Handbuch Filesharing abzuholen.
 
Zum Verständnis ist mein Artikel zur Vorratsdatenspeicherung zu empfehlen. Hier wird die evtl. auftauchende Frage zur Beschaffung der Anschrift des Nutzers über die IP-Adresse beantwortet.
 

Lesen Sie mehr zu diesem Thema bei wbs-law.de

Die häufigsten Fragen zum Thema Filesharing-Abmahnung bei wbs-law.de

Filesharing-Spezial – Übersicht über unser (wbs-law.de) gesamtes Informationsangebot

Abmahnung – Filesharing : AG Köln – Gutachten über IP-Vergabe – Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke (Bei Youtube)

ZDF-WISO zum Thema Abmahnwahn

 
Siehe den neueren Artikel: Beweisführung. Filesharing, Abmahnung Download.
 
 
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Abmahnung als Geschäftsmodell.

Samstag, 6. März 2010

Abmahnung als Geschäftsmodell06.03.2010 Abmahnungen sind heute zu einem einträgliches Geschäftsmodell mutiert. Einblicke in die Welt der Abmahnindustrie gibt Ihnen der folgende Bericht bei sueddeutsche.de
 
 
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GVU warnt vor gefälschter Filesharing-Abmahnung!

Mittwoch, 23. September 2009

Warnung vor Abmahnungen. Post von “net-secure”23.09.2009 -

……….Wer einen Brief bekommt, der dem Adressaten illegale Downloads bescheinigt und zur Unkosten-Erstattung auffordert, sollte genau auf den Absender schauen…………………..

Hier zum Artikel
 
 
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