13.08.2012 – ( KOD )
Die (alte) neue Masche mit den B2B-Portalen.
Wie schon berichtet (Glühbirne und Buttonlösung sowie Eldorado für Betreiber von Abofallen? ) muss man als Verbraucher (Endkunde) bei einer vermeintlich KOSTENLOSEN Dienstleistung darauf achten ob diese nicht NUR für GESCHÄFTSKUNDEN ( B2B, Business to Business ) gedacht ist.
In der Vergangenheit haben die Abofallenbetreiber mit diversen grafischen Tricks gearbeitet um die Preisangabe zu verschleiern. Ein im Rodgau tätiger Unternehmer wurde deshalb zu 2 Jahren Haft wegen versuchten Betrugs (noch nicht rechtskräftig) verurteilt.
Da durch die Buttonlösung eine PREISVERSCHEIERUNG fast unmöglich geworden ist, versucht man es auf anderen Wegen. Meiner Meinung nach versucht man die Angaben -> NUR FÜR GEWERBETREIBENDE <- nicht in der gebotenen Deutlichkeit darzustellen um die ENDVERBRAUCHEN in die Falle zu locken.
Im Geschäftsverkehr zwischen zwei Geschäftsleuten (B2B) wird die Buttonlösung (und auch des Widerrufsrecht) nicht benötigt,
Sie als Endanwender bekommen zusätzlich zu den Zugangsdaten auch die Rechnung. Ein Widerrufsrecht haben Sie als Gewerbetreibender (obwohl Sie keiner sind) nicht.
Wenn Sie zahlen fällt das wohl keinem auf. Die Gegenseite hat das Geld und Sie die Kosten.
Beschweren Sie sich jetzt, wird die Gegenseite Ihren Zugang sperren und trotzdem auf den Rechnungsausgleich beharren. Was die alles für Argumente in den Manhnschreiben aufführen überlasse ich Ihrer Fantasie.
Welche Wege und Methoden zur Kundengewinnung
angewandt werden ist bei antiabzockenet.blogspot.de beschrieben.
Siehe auch
Buttonlösung.
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Schlagworte: Abofalle, Abzocker, B2B, Buttonlösung
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