Nicht vergessen! Ältere Berichte!
Neues aus Rödermark.

14. November 2009

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Rödermark Politik

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Abzocke

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Polizei warnt. Abgezockt an der Haustür.

16. März 2010

Wordpress PM in <hr />Polizei warnt. Abgezockt an der Haustür.16.03.2010 Bereits im Oktober 2009 habe ich die Stadt Rödermark angeschrieben und um Aufklärung bezüglich der geforderten Kanalüberprüfung gebeten. Antwort KEINE. Es hätte erstmal schon eine Eingangsbestätigung der Stadt Rödermark gereicht. Eine Suche auf der Home-Page der Stadt Rödermark nach » Kanaluntersuchung « bringt zu diesem Thema keinen Treffer.

Wann werden wir in Rödermark informiert? Was haben die Hausbesitzer für die Überprüfung der privaten Abwasserleitungen genau zu unternehmen? Die Stadt kann sich zwar auf die Herausgabe eines Infoblattes berufen. Aber von der Existenz eines Solchen hatte bis zum Februar 2010 noch nicht einmal die im Stadtparlament vertretenden Parteien eine Ahnung. Die Aussage der Stadt, dem Entsorgungsfahrplan habe diese Information beigelegen kann ich nicht abstreiten. Nur, ich kann mich daran absolut nicht erinnern und diejenigen die ich gefragt habe ebenfalls nicht. Die Stadt beruft sich auf fehlende Informationen der EKVO ( EigenKontrollVerOrdnung ): “Die notwendigen Details werden erst im April 2010 verabschiedet”.

Die Stadt wird uns dann » Nach der Veröffentlichung der EVKO « informierten
 
Auf was wartet die Stadt da?
In jedem Falle gilt DIN 1986-30 und das alle Grundstücksbesitzer bis spätestens 31.12.2015 dazu verpflichtet sind, eine Erstprüfung ihrer Abwasseranlagen durchführen zu lassen. Die Norm läßt wenig/keinen Spielraum. Nur muss die Stadt Rödermark die verbindlichen Prüfprotokolle zur Verfügung stellen.
 
Laut der Entwässerungssatzung der Stadt Rödermark müssen die Hausanschlüsse an die Anschlußleitung angeslossen sein. Die Anschlußleitung wiederum ist Sache der Stadt.
Auszug aus der Entwässerungssatzung

Die Anschlussleitung wird ausschließlich von der Stadt hergestellt, erneuert, verändert, unterhalten oder beseitigt

Sagt die EKVO etwas drüber aus, wie die privaten Hausanschlüsse (Der Anschluss bis zur Anschlußleitung) zu überprüfen sind? Ein erster Anruf EKVO brachte keine erschöpfende Auskunft. Man sagte mir: “Wir sind nicht für die privaten Anschlüsse zuständig. Ich bin aber nicht ganz sicher. Sprechen Sie mit H. Müller 0611-6939-107. ” Ich habe H. Müller noch nicht erreicht.

Aktueller Hinweis zur Rechtslage:
Die angekündigte EKVO ist nicht – wie ursprünglich vorgesehen – zum 1. Januar 2010 in Kraft getreten. Seitens des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMULV) wird darauf hingewiesen, dass trotz der bestehenden Regelungslücke, die das Außerkrafttreten der EKVO nach sich zieht, die Unternehmer von Abwasseranlagen nach § 46 Abs. 1 HWG einen ordnungsgemäßen Betrieb ihrer Anlagen sicherzustellen haben. Das HMULV sieht keinen Anlass, von der bisherigen Vorgehensweise hinsichtlich des Betriebes und Überwachung der Abwasseranlagen abzuweichen. Es wird angestrebt, die erforderliche Rechtssicherheit möglichst bis zum 1. April 2010 herzustellen und die neue EKVO in Kraft zu setzen.

Quelle: EKVO

 
Was steht da geschrieben. » Unternehmer von Abwasseranlagen …[]….die erforderliche Rechtssicherheit möglichst bis zum 1. April 2010 herzustellen «
Was um Himmelswillen hat » Rechtssicherheit « mit dem Verfahren ( Druckprüfung, Sichtprüfung ) zu tuen?

Es kann doch wohl nicht sein, das die Informationen nur dann fließen, wenn Bürger Ganoven aufgesessen sind. Siehe Bericht in der Offenbach-Post.

Solange keine ausreichenden Informationen von der Stadt im » Neues Heimatblatt Rödermark bzw. Home-Page der Stadt Rödermark « gibt, werden ahnungslose Opfer von heimtückischen Ganoven schnell gefunden. Diese argumentierten mit der den Novellierung des Hessischen Wassergesetzes. Danach sind Hausbesitzer verpflichtet, den Zustand der Abwasserleitung überprüfen zu lassen. Die Ausgaben der Hausbesitzer ( nach Schätzungen ist ca. jeder 5. Hausbesitzer betroffen ) für die anstehende Kanaluntersuchung sind nicht gerade niedrig. Durch die fehlenden Informationen seitens der Stadt Rödermark macht es diese den Ganoven leichter in Rödermark Opfer zu finden. Aber mit solchen Gewerbetreibenden hat die Stadt Rödermark ja Erfahrung. Siehe Premium Content GmbH.
 
Informieren Sie sich bei der Stadt Rödermark unter 06074-911-236

Siehe auch den Bericht vom 01.02.2010: Kanaluntersuchung in Rödermark.
sowie vom 05.02.2010: Rödermark. TV-Untersuchung der Hausanschlussleitung


Anonym im Netz unterwegs.

15. März 2010

Wordpress PM in <hr />Anonym im Netz unterwegs.15.03.2010 Anonym im Netz unterwegs? Wer es glaubt! Sehen Sie sich einmal das Video an.


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Rödermark. Neues zu Straßenbeitragssatzung.

15. März 2010

Wordpress PM in <hr />Rödermark. Neues zu Straßenbeitragssatzung.15.03.2010 2010 veranschlagt die Stadt Rödermark für Investitionen im Straßenbau 1.2 Mio. Euro. Da ich der Mail von Herrn H. der Stadt Rödermark nicht entnehmen kann wie hoch der Anteil für GRUNDERNEUERUNG ist, setzen wir einmal solange 50% an bis diesem Betrag widersprochen wird.

Es verbleiben demnach 600.000 Euro als GRUNDLAGE. Ausgehend von diesem Betrag kann die Stadt den Straßenbeitrag berechnen und die Bürger belasten. Da eine Straßenbeitragssatzung je nach Typ der Straße (überörtlicher Durchgangsverkehr, innerörtlicher Durchgangsverkehr, Sackgasse 75%, 50%, 25%….) berechnet wird, setzen wir den einzufordernden Satz für unsere Überschlagsrechnung auf 50%.

Von welchen Einnahmen für die Stadt reden wir eigentlich. Wir reden davon, dass bei einer Straßenbeitragssatzung die Mehreinnahmen der Stadt (aber zweckgebunden für den Straßenbau) in den Jahren

2010: 300.000,00
2011: 225.000,00
2012: 225.000,00
2013: 225.000,00

betragen würden.

Das sind die zusätzlichen Einnahmen (abzüglich der zu erwartenden Prozesskosten, abzüglich der bestimmt sehr hohen Vertwaltungskosten) der Stadt Rödermark, wenn diese dann die Straßenbeitragssatzung einführt. Diese Beträge sind dann von wenigen Bürgern der Stadt Rödermark aufzubringen.

Betrachten wir diese Zahlen, kommt man schon gewaltig ins Grübeln.
Die vor Jahren beschlossene Erhöhung der Grundsteuer B und von unserem Stadtkämmerer Sturm als Ersatz für die Straßenbeitragssatzung angepriesen, deckt diese Beträge mehr als ab. Hat man die Bürger schon damals wissentlich in die Irre geführt? Eine Erhöhung der Grundsteuer B um etwas mehr als 20% hätte gereicht.

Beträge aus einer Straßenbeitragssatzung SIND zweckgebunden.
Es muss davon ausgegangen werden, das Herr Sturm die Einnahmen der erhöhten Grundsteuer B (als Ersatz für eine Straßenbeitragssatzung) so wie es sich für ordentliche Kaufleute gehört, ZWECKGEBUNDEN hat. Das widerspricht zwar dem Zweck der Steuer aber nicht dem Versprechen des Stadtkämmerers Sturm. Wenn nicht, dann…….. Wenn Ja, dann hat der Stadtkämmerer ein nettes Sümmchen ansparen kömmen. Oder?

Die Einnahmen durch die durchgeführte Erhöhung betragen 400.000. Die Einnahmen der Grundsteuer B werden sich durch die Neunbaugebiete weiterhin erhöhen.

Die Debatte um die Straßenbeitragssatzung in Rödermark dürfte es NICHT geben. Das Theme ist eigentlich durch. Rödermark DARF KEINE STRAßENBEITRAGSSATZUNG BEKOMMEN. “Oder sind und werden wir hinters Licht geführt?”

Ich frage mich jetzt allen Ernstes Herr Bürgermeister Kern: In Anbetracht dieser Zahlen kann es doch von der Kommunalaufsicht bezüglich eines Haushaltes und fehlender Straßenbeitragssatzung, keine Einwände geben.

Je länger ich mich mit diesem Thema befasse, erschleicht mich immer mehr der Verdacht,
Es geht vordergründig nicht ums Geld. Es geht ganz einfach um das Einführen dieser Satzung. Denn, hat man die einmal als Einnahme gesichert, kann man diese nicht wieder (nachdem ein Teil der Bürger bezahlt haben) streichen.

Und die Argumentation: „Andere Städte haben auch eine Straßenbeitragssatzung“ sollte man im Kindergarten anbringen.

Der in der Mail aufgeführte Betrag von 1,567 Mio.. kann auch bei einer Straßenbeitragssatzung NICHT umgelegt werden. Also brauchen wir diesen in keine Berechnung einfließen lassen.

Ich glaube bei einigen Rödermarker Politikern ist der folgende Spruch zur Lebensweisheit geworden.

Ich habe eine Meinung. Verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen.

 
 
Lesen Sie auch: Warum Strassenbeitragssatzung? Mehreinnahmen für das Sturm-Gedächtnisbad
 
 
——— Die Mail
Hallo Herr Donners,

im Haushaltsjahr 2010 stehen für Investitionen im Straßenbau 1,2 Mio € bereit. Für die Jahre 2011, 2012 und 2013 sind im Investitionsplan jeweils 900.000 € vorgesehen.

Für die Unterhaltung der öffentlichen Verkehrsflächen ist im Haushaltsjahr 2010 ein Ansatz von ca. 1,567 Mio € berücksichtigt. In diesem Betrag sind alle Kosten für Personal, Straßenbeleuchtung und -reinigung sowie für den Winterdienst enthalten.

MfG

Stadt Rödermark
Der Magistrat
 
 
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Inkasso. Unberechtigte Zahlungsaufforderung.

14. März 2010

Wordpress PM in <hr />Inkasso. Unberechtigte Zahlungsaufforderung.14.03.2010 Es ist schon merkwürdig. Woher bekommt die Abzockbranche Adressen um diese dann Inkassounternehmen zu Eintreiben von Forderungen zu übergeben. In dem folgenden Video wird ein Fall geschildert, wie versucht wird, eine Forderung für den Besuch einer Internetseite einzutreiben. Nur, der Angeschriebene hat KEINEN Internetanschluss. Hier anschließend nur von einem Versehen zu reden ist eine Frechheit. Es drängt sich der Verdacht auf, dass es sich bei diesem Fall um einen Betrugsversuch handelt.

Sehen Sie das Video bei konsumer.info
 
 
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Ein neuer Service. Google-Home-View

13. März 2010

Wordpress PM in <hr />Ein neuer Service. Google-Home-View 12.03.2010 Nach Google-Street kommt jetzt Google-Home-View. Damit Sie jetzt ALLES, aber auch wirklich ALLES aus Ihrer Nachbarschaft in Erfahrung bringen können, hat Google sein neues Projekt gestartet. Google-Home-View. Wenn die netten Leute von Google bei Ihnen klingeln, sollten Sie gebadet und gebügelt sein und Ihre Wohnung sich in einem TOP Zustand befinden. Schließlich bekommt jeder im Internet diese Bilder präsentiert.
 
 

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Scareware Betrug!

12. März 2010

Wordpress PM in <hr />Scareware Betrug!12.03.2010 Täglich werden Millionen Opfer des Scareware-Betruges. Kriminellen bringt das rund 220 Millionen Euro Profit.
Was ist aber Scareware.

Scareware sind z.B. Meldungen das Ihr Copmuter virenverseucht ist. Die Opfer werden zum Kauf nutzloser Antivirensoftware angehalten.
Bei einem Besuch bestimmter Internetseiten öffnet sich eine Warnmeldung die einen Virenbefall Ihres Computers vortäuscht.

Kann man sich dagegen schützen?
Gegen die Warnmeldung wohl kaum. Aber gegen alles was danach kommt schon.

Einfach einmal überlegen.
Wenn eine solche Warnmeldung kommt, könnte die ja von meinem Virenscanner kommen? Gehen Sie auf eine andere Web-Seite, muss diese Meldung ja auch kommen. Die Meldung ( der Webseite mit Scareware) schrieb ja: “Ihr PC ist virenverseucht”. Nicht die aufgerufene Webseite.
Zeigt die jetzt aufgerufene Webseite (z.B. http://Roedermark.PatchworkMarkt.com ) solch eine Meldung nicht, sollten Sie sehr misstrauisch gegenüber der Virenmeldung sein.

Machen Sie noch einen kleinen Test.
Verbieten Sie Ihrem WEB-Browser die Ausführung von Programmen/Scripten (JavaScrip, ActiveX usw.) und rufen die Webseite mit der Virenmeldung erneut auf. Wenn Sie jetzt wieder diese Meldung erhalten, können Sie ganz sicher sein das es sich hier um einen Scareware-Betrug handelt.
Warum?
Wenn die aufgerufene Webseite auf Ihrem PC keine Programme/Scripte ausführen kann woher soll einer dann wissen, ob Ihr PC verseucht ist?
 
 
Lesen Sie auch hier: Betrug mit Abzock-Software steigt drastisch an
 
 
Siehe auch den Artikel vom 25.11009 in diesem Blog: Scareware-Attacke. Zweifelhafte Antiviren-Produkte
 
 
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Anwalt zu Schadensersatz verurteilt.

12. März 2010

Wordpress PM in <hr />Anwalt zu Schadensersatz verurteilt.12.03.2010 Nun hat auch das AG Marburg den Prozessbevollmächtigten eines Abofallen-Betreibers wegen Beihilfe zum versuchten Betrug auf Schadensersatz verurteilt. Ausführlich erklärt der Richter in seinem Urteil, warum ein Portal wie opendownload.de, das unter einem versteckten Hinweis auf ein entgeltliches Abonnement kostenfreie Downloads anbietet, den Interessenten täuscht, um sich einen rechts­widrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Der Beklagte zu 2) hätte als Rechtsanwalt und Organ der Rechtspflege erkennen müssen, dass er für den Abofallenbetreiber eine offensichtliche Nichtforderung geltend macht….Hier der Artikel bei rsw.beck.de
 
 
Siehe auch den Artikel: Rödermark. Premium Content GmbH.
 
 
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Rödermark. Premium Content GmbH.

11. März 2010

Wordpress PM in <br />Rödermark. Premium Content GmbH.11.03.2010 Was heute in der Offenbach-Post zu lesen war, ist zunächst ein Schock für alle, die dem Geschäftskonzept dieser Firma aufgessen sind. Dem Bericht in der Offenbach-Post ist nicht zu entnehmen ob wirklich, und wenn Ja, warum das Verfahrten eingestellt wird.

Es geht bei der Verhandlung NICHT darum, ob die gestellten Rechnungen der Premium Content zu bezahlen sind bzw. rechtens sind. Es geht darum:

hat die Firma Premium Content GmbH Rödermark Betrug begangen?

Wenn die Premium Content Gmbh aus Rödermark nicht wegen Betruges verurteilt wird, sind nicht plötzlich alle gestellten Rechnungen zu zahlen.

Gestern wurde die Rechtsanwältin Katja Günter in einem ähnlich gelagertem Fall NICHT verurteilt.
Da drängt sich ja förmlich der Verdacht auf: “Haben da die Darmstädter Richter auf diese Urteil gewartet?”
Der Jubel über diesen Erfolg hält sich bei Abo-Branchen mit einem solchen Geschäftsmodell, in Grenzen.

Ganz ausdrücklich weist die Staatsanwaltschaft München I in ihrer Verfügung auf den Unterschied zwischen Strafrecht und Zivilrecht hin. Sprich: Strafrechtlich könne man Katja Günther zwar nichts. Ob für Abofallen im Internet gezahlt werden muss, müsse aber zivilrechtlich entschieden werden:
„Folglich darf diese Verfügung keinesfalls dahingehend missverstanden werden, die Staatsanwaltschaft sei der Auffassung, es bestehe eine Zahlungsverpflichtung. (…) Hierüber haben im Streitfall allein die Zivilgerichte zu befinden. Eine irgendwie geartete Vorgabe, wie die (nicht unproblematisach erscheinende) Rechtslage zivilrechtlich zu sehen ist, ist mit dieser Verfügung in keiner Weise verbunden“, betonen die Ermittler.

Ein Erfolg durch ein Einstellen des Verfahrens für diese Branche ist darin zu sehen:

Das ganz bestimmte Geschäftsmodell dieser ABO-Firmen ist kein Betrug.

Ob ein Vertrag zustande gekommen ist, muss zivilrechtlich entschieden werden. Und da kann diese Branche noch keine echten Erfolge vorweisen. Gerichtsurteile, die von der Abo-Branche im Internet als Erfolg dargestellt werden, sollten Sie sorgsam durchlesen.
 
 
Es wurde bereits in einem älteren Artikel auf einen Hinweis des BMJ hingewiesen. Hier wird vom Bundesminister der Justiz ganz klar die Empfehlung ausgesprochen bei den sogenannten Kostenfallen NICHT ZU ZAHLEN. Und eine Solche Kostenfalle ist das Geschäftsmodell der Premuium Content GmbH in Rödermark.
 
 
Gibt es Zusammenhänge zwischen der Premium Content GmbH und der RA Katja Günther?

Hallo Matthias und sonstige Leidensgenossen/in sowie an alle die uns Geschädidigten helfen!
Heute bekam ich per Mail eine Mahnung von einer Rechtsanwältin Katja Günther. Mit folgendem Inhalt:
Sehr geehrter …..
in der vorbezeichneten Angelegenheit hat mich die Firma Premium Content GmbH,
vertreten durch den GF Viliam Adamca, Carl-Zeiss-Straße 43, 63322 Rödermark
mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt. Ordnungsgemäße
Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert…..Quelle Computer-Bild.

 
Siehe z.B. hier. So wird wird gedroht.
 
 
Hier nochmal der Link zu dem Artikel in der Offenbach-Post.
 
 
Siehe auch: Premium Content, My-Downloads Reaktion der Stadt Rödermark!
 
 
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Wie ist das mit dem Personalausweis?

10. März 2010

Wordpress PM in <hr />Wie ist das mit dem Personalausweis?10.03.2010 Es herrscht allseits die Meinung, dass Personen über 16 Jahre, einen Personalausweis bei sich führen müssen. Das ist FALSCH. Personen über 16 Jahre müssen einen Personalausweis besitzen. Diesen aber nicht bei sich zu führen.

Es ist also auch KEIN Ordnungsgeld zu zahlen wenn Sie z.B. der Polizei den Ausweis zweigen soll, diesen aber nicht dabei habe. Auf verlangen müssen Sie (über 16 Jahre) aber in der Lage sein sich auszuweisen. Z.B. fahren Sie mit der Polizei nach Hause weil dort Ihr Ausweis auf dem Küchentisch liegt.

Wenn in das Ausland gereist wird, ist der Personalausweis bzw. Pass mitführen.
Einen Führerschein hingegen muss, wenn ich ein Auto gelenkt wird, mitgeführt werden.
 
 
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