15.03.2010 2010 veranschlagt die Stadt Rödermark für Investitionen im Straßenbau 1.2 Mio. Euro. Da ich der Mail von Herrn H. der Stadt Rödermark nicht entnehmen kann wie hoch der Anteil für GRUNDERNEUERUNG ist, setzen wir einmal solange 50% an bis diesem Betrag widersprochen wird.
Es verbleiben demnach 600.000 Euro als GRUNDLAGE. Ausgehend von diesem Betrag kann die Stadt den Straßenbeitrag berechnen und die Bürger belasten. Da eine Straßenbeitragssatzung je nach Typ der Straße (überörtlicher Durchgangsverkehr, innerörtlicher Durchgangsverkehr, Sackgasse 75%, 50%, 25%….) berechnet wird, setzen wir den einzufordernden Satz für unsere Überschlagsrechnung auf 50%.
Von welchen Einnahmen für die Stadt reden wir eigentlich. Wir reden davon, dass bei einer Straßenbeitragssatzung die Mehreinnahmen der Stadt (aber zweckgebunden für den Straßenbau) in den Jahren
2010: 300.000,00
2011: 225.000,00
2012: 225.000,00
2013: 225.000,00
betragen würden.
Das sind die zusätzlichen Einnahmen (abzüglich der zu erwartenden Prozesskosten, abzüglich der bestimmt sehr hohen Vertwaltungskosten) der Stadt Rödermark, wenn diese dann die Straßenbeitragssatzung einführt. Diese Beträge sind dann von wenigen Bürgern der Stadt Rödermark aufzubringen.
Betrachten wir diese Zahlen, kommt man schon gewaltig ins Grübeln.
Die vor Jahren beschlossene Erhöhung der Grundsteuer B und von unserem Stadtkämmerer Sturm als Ersatz für die Straßenbeitragssatzung angepriesen, deckt diese Beträge mehr als ab. Hat man die Bürger schon damals wissentlich in die Irre geführt? Eine Erhöhung der Grundsteuer B um etwas mehr als 20% hätte gereicht.
Beträge aus einer Straßenbeitragssatzung SIND zweckgebunden.
Es muss davon ausgegangen werden, das Herr Sturm die Einnahmen der erhöhten Grundsteuer B (als Ersatz für eine Straßenbeitragssatzung) so wie es sich für ordentliche Kaufleute gehört, ZWECKGEBUNDEN hat. Das widerspricht zwar dem Zweck der Steuer aber nicht dem Versprechen des Stadtkämmerers Sturm. Wenn nicht, dann…….. Wenn Ja, dann hat der Stadtkämmerer ein nettes Sümmchen ansparen kömmen. Oder?
Die Einnahmen durch die durchgeführte Erhöhung betragen 400.000. Die Einnahmen der Grundsteuer B werden sich durch die Neunbaugebiete weiterhin erhöhen.
Die Debatte um die Straßenbeitragssatzung in Rödermark dürfte es NICHT geben. Das Theme ist eigentlich durch. Rödermark DARF KEINE STRAßENBEITRAGSSATZUNG BEKOMMEN. “Oder sind und werden wir hinters Licht geführt?”
Ich frage mich jetzt allen Ernstes Herr Bürgermeister Kern: In Anbetracht dieser Zahlen kann es doch von der Kommunalaufsicht bezüglich eines Haushaltes und fehlender Straßenbeitragssatzung, keine Einwände geben.
Je länger ich mich mit diesem Thema befasse, erschleicht mich immer mehr der Verdacht,
Es geht vordergründig nicht ums Geld. Es geht ganz einfach um das Einführen dieser Satzung. Denn, hat man die einmal als Einnahme gesichert, kann man diese nicht wieder (nachdem ein Teil der Bürger bezahlt haben) streichen.
Und die Argumentation: „Andere Städte haben auch eine Straßenbeitragssatzung“ sollte man im Kindergarten anbringen.
Der in der Mail aufgeführte Betrag von 1,567 Mio.. kann auch bei einer Straßenbeitragssatzung NICHT umgelegt werden. Also brauchen wir diesen in keine Berechnung einfließen lassen.
Ich glaube bei einigen Rödermarker Politikern ist der folgende Spruch zur Lebensweisheit geworden.
Ich habe eine Meinung. Verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen.
Lesen Sie auch: Warum Strassenbeitragssatzung? Mehreinnahmen für das Sturm-Gedächtnisbad
——— Die Mail
Hallo Herr Donners,
im Haushaltsjahr 2010 stehen für Investitionen im Straßenbau 1,2 Mio € bereit. Für die Jahre 2011, 2012 und 2013 sind im Investitionsplan jeweils 900.000 € vorgesehen.
Für die Unterhaltung der öffentlichen Verkehrsflächen ist im Haushaltsjahr 2010 ein Ansatz von ca. 1,567 Mio € berücksichtigt. In diesem Betrag sind alle Kosten für Personal, Straßenbeleuchtung und -reinigung sowie für den Winterdienst enthalten.
MfG
Stadt Rödermark
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