Aufbewahrungsfristen für Software, Scripte

18. Mai 2012

Wordpress PM in <hr />Aufbewahrungsfristen für Software, Scripte18.05.2012 – ( KOD )
 
In dem letzten Artikel habe ich Herrn Prof. Dr. Hoeren erwähnt. Da habe ich mir doch gedacht, frag da einfach einmal nach und hoffe auf eine Antwort auf die folgendene Frage:
 

Guten Tag,
gibt es Aufbewahrungsfristen für Software, Scripte?

Für die dynamische Webseitenerstellung wird z.B. ein PHP Script eingesetzt. Damit ist man auf Serverseite in der Lage unterschiedliche Webseiten zu erzeugen die dann auf dem Rechner des Internetuser (Client) angezeigt werden.

Aus dem Schript kann man erkennen welche Parameter (Bildschimauflösung, Browser, IP-Adresse …..) auf die Auslieferung der Webseite (auch in welcher Form) Einfluss nehmen.

Sind die Betreiber von Shops oder sonstigen Anbieter kostenpflichtiger Dienstleistungen (z.B. Abofallen) verpflichtet die Scripte für eine geswisse Zeit aufzubewahren?

Aus dem Finanzbereich (Buchhaltung) kennt man das ja.
Siehe

 
Siehe auch:
Weiteres zur Verschleierung von Informationen Bildschimauflösung & Co
 
 
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Buchempfehlung
Andreas Sterntal

18. Mai 2012

Wordpress PM in <hr />Buchempfehlung <br />Andreas Sterntal18.05.2012 – ( KOD )
 
In dem Blog von Prof.Dr. Thomas Hoeren «Runder Tisch gegen Internetabzocke« kommentiert auch ein Andreas Sterntal.
 
Aus einem älteren Artikel.

Übrigens, in dem Blog sind einige Kommentare von Andreas Sterntal. Ich kann nur jedem empfehlen sein Buch

Brieffreundschaft mit einem Abzocker
ISBN 978-3-938175-60-6

zu lesen. Insbesondere die Richter sollten sich einmal diese, als Gebrauchsanweisung zur Gründung eines Abzockerkartells zu gebrauchende, durchlesen. Dann bekommen die einmal einen Überblick mit welch ausgefeilten Methoden die Abzockerbranche vorgeht [..]

 
Zur Person Prof. Dr. Thomas Hoeren
 
 
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Falsche Daten angegeben bei Abofallen

17. Mai 2012

Wordpress PM in <hr />Falsche Daten angegeben bei Abofallen17.05.2012 – ( KOD )
 
 
Internetnutzer, die auf sogenannte Abofallen reingefallen sind, waren sich in den meisten Fällen NICHT darüber im Klaren gewesen einen kostenpflichtigen Dienst in Anspruch genommen zu haben. Sie waren der Überzeugung sich bei einem KOSTENLOSEN Dienst angemeldet zu haben. Da stellt sich die Frage ob man sich bei der Falschangabe von persönlichen Daten strafbar macht? Ich habe dazu einen Artikel gefunden der dieses Thema behandelt. Betrachten Sie das folgende NICHT als juristischen Rat sondern nur als eine persönliche Meinung eines Blogbetreibers. Fragen Sie, wenn Sie das betreffen sollte, einen Rechtsanwalt.
 
Aus abofallen.info

Ich habe mich mit falschen Daten angemeldet, ist dies Betrug?

Nein, es ist kein Betrug. Betrug setzt einen Vorsatz der Bereicherung auf Kosten anderer voraus. Und jemand, welcher glaubt das Angebot sei kostenlos, handelt nicht in dieser Absicht. Siehe dazu auch den Punkt: “Die Abofallenbetreiber drohen mir…” mit dem Unterpunkt “… mit einer Anzeige wegen Betruges, weil ich ich mich falschen Datenangemeldet habe bzw. die Leistung in Anspruch genommen habe und nicht zahlen will”. Es ist übrigens egal welche Daten nicht der Wahrheit entsprechen. Egal ob der Name, Adresse, Alter oder alles, es ist NIEMALS Betrug.
Quelle: abofallen.info

 
Betrug nach StGB §263.
 
 
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Buttonlösung
Kein Schutz vor Abzockern und Abofallen?

17. Mai 2012

Wordpress PM in <hr />Buttonlösung <br />Kein Schutz vor Abzockern und Abofallen?17.05.2012 – ( KOD )
 
Da hofft die ganze Internetgemeinde auf einen besseren Schutz vor diesen Abofallenbetreibern durch die » Buttonlösung «. Noch nicht im Einsatz, ab 1.8.2012, wird diese als nicht ausreichend beschrieben.
 
Aus internet-law.de

Vermutlich wird dieses neu Belehrungsmonster aber weniger vor Abofallen schützen, als wieder nur redliche, aber von den ständigen Gesetzesänderungen überforderte Shopbetreiber treffen. Der Gesetzgeber überfordert damit sowohl die Anbieter als auch die Verbraucher. Mit effektivem Verbraucherschutz hat das nichts zu tun…Lesen Sie den ganzen Artikel von RA Stadler bei internet-law.de

 
Ob die Aussage von Herrn RA Stadler sich bewahrheiten wird, wird uns die Zukunft zeigen. Ich hoffe Herr RA Stadler hat unrecht.
 
Ich muss aber gleichzeitig berücksichtigen, einige Abofallenbetreiber haben Geld bis zum Abwinken und sind sehr kreativ. Richter und Staatsanwaltschaft haben sich in der Vergangenheit (ich hoffe es bleibt bei Vergangenheit) sehr schwer getan vermeintliche Abofallenbetreiber strafrechtlich zu belangen.
 
Die Abofallenbetreiber testen evtl. schon die ersten Farbmuster.
 
Die Abofallenbetreiber lassen sich evtl. schon jetzt Gutachten für ihre «entsprechenden eindeutigen» Textformulierungen geben.

[..]wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.[...]

 
Oder. Man probiert es mit vorgeschalteten Buttons die weiterleiten und noch keinen Preishinweis benötigen. Dann wird Preishinweis auf den letzten Button (die Konzentration lässt nach, ist nicht mehr da) platziert. Der Internetbenutzter wird den Preishinweis (obwohl dieser aufgeführt ist) durch die gezielte « Einschläferungstaktik » nicht mehr wahrnehmen.
 
Evtl. fällt mir ja noch mehr dazu ein was ICH da noch machen würde um OHNE VIEL ARBEIT an das Geld der redlichen Bürger zu kommen.
 
 
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Wie kommen Abzocker an Kundschaft?

17. Mai 2012

Wordpress PM in <hr />Wie kommen Abzocker an Kundschaft?20.12.2011 – ( KOD )
 
Dieser Artikel wurde am 20.12.2011 geschrieben. Aus gegebenem Anlass habe ich den unter dem Datum 17.05.2012 neu veröffentlicht.
 
Wie kommen die Abzocker an ihre Kundschaft?
 
Das geht meist nur über gute Platzierung bei den Suchmaschinen in der SERP Search Engine Results Page zu gut Deutsch: “Die Ergebnisseite der Suche.
 
Da man für eine normale Platzierung (also nicht Werbung) Zeit benötigt und auch viele andere Webseiten haben muss die diese Seite empfehlen, ist das ein schlechtes Mittel um eine Abzockerseite SCHNELL bekannt zu machen. Empfehlungen von anerkannt seriösen Seiten wird die Abzockerbranche kaum bekommen.
 
Es bleibt also nur der Weg der Werbung. Ist das teuer kommt die Frage? Ja, es ist teuer!
 
Stellen Sie sich einmal vor Sie wollen Schuhe verkaufen. Zunächst müssen Sie wissen mit welchen Suchbegriffen Schuhe gesucht werden. Lassen wir einmal die vielfältigen Möglichkeiten außen vor und konzentrieren uns auf den Kundenkreis der nach preiswerten Schuhen sucht.
 
Also nehmen wir an, dass die erwartete Kundschaft mit den sogenannte Keywords (Suchbegriffen) “preiswert, billig und Schuhe” sucht. Wird jetzt bei einer Suchmaschine “preiswerte Schuhe” eingegeben, sieht der Suchmaschinenbetreiber in seiner Datenbank nach ob für diese Suchbegriffe eine Werbung geschaltet werden soll.
 
Der Werbetreibende, der für seine Webseite diese Keywords gebucht hat, erscheint mit seiner Werbung auf der ersten Seite und der ersten Position der SERP. Dafür zahlt der Werbetreibende NOCH keinen Cent. Erst wenn Sie diese Werbung/Link anklicken wird ein Betrag von ?.?? Euro für den Werbetreibenden fällig.
 
Wieso ?,?? Euro. Um es einfach zu machen. Haben mehrere Werbetreibende die gleichen Keywords gebucht läuft im Hintergrund eine automatische Auktion ab. Derjenige, der das höchste Angebot abgegeben hat, bekommt den Zuschlag und die Werbung wird an der ersten Stelle/erste Seite der SERP angezeigt.
Der mit dem zweitbesten Angebot auf …… usw. usw.
 
Aber dauert das mit der Auktion nicht ewig lang?
Nein. Das beweisen die Suchmaschinen Tag für Tag.
 
Kann das nicht sehr, sehr teuer werden?
Kostenbremse ist das Schlagwort. Die Werbetreibenden geben vor wie viel sie max. für eine Anzeige bereit sind zu zahlen (wichtig für die Auktion) und wie viel der Werbetreibende max. am Tag zahlen will.
 
 
Was Sie als Nutzer beachten sollten.
Halten wir fest:

Der Werbetreibende zahlt für das Anzeigen der Werbung noch nichts. Erst wenn Sie die Werbung anklicken hat der Werbetreibende zu zahlen.

Aus dem vorher beschriebene können Sie auch erkennen warum verschiedene Angebote vormittags zu sehen waren und nachmittags nicht mehr angezeigt wurden. Das Budget ist aufgebraucht.
 
Als Internetnutzer sollten Sie beachten: “Mit dem Anklicken einer Werbung, die Sie eigentlich nicht interessiert, schaden Sie dem Werbetreibenden ganz gewaltig.” Das sollten Sie deshalb unterlassen.
 
 
Siehe auch:
» Abzocker und Banken. Gespräch bei einer Weihnachtsfeier
» Wenn man in eine ABO-Falle getappt ist. Was soll ich jetzt tun?
 
 
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Weitere Möglichkeiten der Preisverschleierung

17. Mai 2012

Wordpress PM in <hr />Weitere Möglichkeiten der Preisverschleierung17.05.2012 – ( KOD )
 
 
Es gibt wunderschöne Möglichkeiten mit einem Screenshot DEUTLICH einen Preishinweise zu dokumentieren der nicht unbedingt ein Internetnutzer zu sehen bekommt.
 
Das Zauberwort nennt mam .GIF.
 

000048011 in <hr />Weitere Möglichkeiten der Preisverschleierung

Beispiel.GIF


 
Sie sehen hier einen Kuss und dann wird die Zunge gezeigt. Stellen Sie sich jetzt einmal vor die Zeitspanne zwischen Kuss und Zunge beträgt 10 Sekunden. Also, zuerst der Kuss für 10 Sekunden dann die Zunge für 10 Sekunden. Wenn die Zunge jetzt der Preishinweis wäre hätten Sie diesen nicht gesehen. Nach 10 Sekunden haben Sie die Webseite (Einstiegsseite) meistens wieder verlassen.
 
Und genau so ein Beispiel (mit einem Preishinweis) wird ihnen unter diesem Link in einem Filmbericht gezeigt. theorie-test.com: Versteckspiel beim Preishinweis
 
Eine andere nette Methode. Auch sehr schwer bei einen Screenshot zu erkennen. Die Preishinweise in einem Bild zu darzustellen.
 
Zunächst ist das mit dem Bild genauso sichtbar als wenn dort ein Text stehen würde. Hat ein Surfer aber aus Geschwindigkeitsgründen in seinem Webbrowser die Bilddarstellung abgeschaltet ist der Hinweis nicht mehr sichtbar.
 
Eine weitere nette Möglichkeit tut sich da für die AGBs auf. Ich könnte z.B. den Absatz mit einem Preishinweis in der AGB als Bild ablegen. Nehmen wir einmal an, ein Internetnutzer kommt in der Tat auf die Idee sich die AGBs durchzulesen um z.B. nach einer Kostenpflicht oder Preisangabe zu suchen. Er ruft die AGBs auf und nutzt jetzt die Suchfunktion des PCs. Die Preisangab um nach Euro oder € zu suchen. Das Ergebnis. Kein Euro oder € in den AGBs zu finden. Habe ich jetzt aber einen Bildschimausdruck oder einen Screenshot steht dieser Hinweis klar und deutlich aufgeführt.
 
Zu dem Beispiel. Bei dem folgenden Beispiel habe ich nicht die notwendige Energie aufgebracht um den Text auch wirklich so einzubauen dass dieser NICHT als Bild zu erkennen ist. Es soll ja auch nur um die Vorgehensweise gehen.
 
Sie können nachvollziehen wie das genau funktioniert. Eine kleine PDF-Datei in der die AGBs aufgeführt sind. Suchen Sie jetzt einmal nach EURO oder €. Sie erhalten 0 Treffer. Suchen Sie aber nach z.B. — soweit –
werden Sie Treffer haben. Hier die .PFD Datei.
 
Ich könnte das NATÜRLICH auch in eine Webseite so einbauen. Wenn dann auf der Webseite gesucht wird finden Sie Euro oder € auch nicht.
 
Das Beispiel ist NICHT erfunden. Eine Firma aus Hamburg (Anbieter von Nutzlosdiensten) hat das so praktiziert.
 
 
Weiteres zur Verschleierung von Informationen. Bildschimauflösung & Co
 
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5. Verhandlungstag. 16.05.12
M. Burat, Katharina D.

16. Mai 2012

Wordpress PM in <hr />5. Verhandlungstag. 16.05.12 <br />M. Burat, Katharina D.16.05.2012 – ( KOD )
 
 
Der Beginn wurde wohl gestern auf 10.30h verlegt.
 
Vorweg
Das Verbot mitzuschreiben wurde am 2. Verhandlungstag von dem Beamten ausgesprochen der die Zeugen aufruft und für Ordnung im Saal zuständig ist. Nennen wir den Beruf Justizbeamter. Ich wäre niemals auf die Idee gekommen dem zu widersprechen. Ich dachte das wäre halt so.
 
Angespornt durch die vielen Kommentare habe ich heute den Justizbeamten gebeten den Richter zu fragen ob ich mitschreiben darf. Nach ca. 5 Minuten kam ein klares NEIN. 5 Minuten später kam dann ein JA.
 
Auch Zeugen haben ein Smartphone dabei
Was ich aber jetzt verstehe ist das mit dem LiveTicker. Aus der jetzigen Sicht eine blöde Idee von mir. Zeugen dürfen auf der Zuhörerbank erst nach der Vernehmung Platz nehmen. Wenn es jetzt einen LiveTicker gäbe (hatte ich geplant) könnten die sich (vor dem Gerichtssaal mit ihrem Smartphone) dadurch für ihrer später zu machenden Aussage beeinflussen lassen.
 
Warum ist der Artikel aus der Frankfurter Rundschau verschwunden?
 
 
Besucher: 1 (Ich)
2 Zeugen (Ermittlungsbeamte).
1 Zeugin die Strafanzeige gestellt hat.
 
Der Vormittag 10.45h bis 12.30h war ausgefüllt durch Zeugenaussagen 2 ermittelnder Polizeibeamte und einer Zeugin die sich auf der Seite „Gehaltsrechner“ angemeldet hat.
 
Bei der Zeugenbefragung der Polizisten ging es um Firmen bei der Frau Katharina D. Geschäftsführerin war.
 
Übereinstimmend wurde von den ermittelnden Beamten berichtet, an der damals angegebenen Adresse war von diesen keine Geschäftstätigkeit festzustellen. Auch Mitarbeiter anderer dort ansässiger Firmen sagten zu den ermittelnden Beamten, dass sie keine Geschäftstätigkeit feststellen konnten.
 
Thema für die nächsten Verhandlungstage dürfte auch die Gewerbeeintragung und die Gewerbeauflösung sein. Der Leiter des Gewerbeamtes soll als Zeuge vernommen werden.
 
Die ermittelnden Polizeibeamten haben auch bei der SCHUFA angefragt ob die OnlineContent in Mahnschreiben Schufa-Eintrag erwähnen darf. Es wurde NICHT erörtert ob man das darf oder nicht darf. Zum damaligen Zeitpunkt ist die OnlineContent nicht Mitglied bei der Schufa und konnte dementsprechend dort keine Eintragungen veranlassen.
 
Natürlich war auch bei der Zeugenbefragung (Polizei) wieder das Thema die Bildschirmauflösung.
 
Im Laufe der Verhandlung wurden viele bekannte Namen genannt. K.G, R.N, Gebr. S,V.A.
 
Die Zeugin berichtet, wie die Zeugen am 2. Verhandlungstag, sie war der Meinung bei dem Gehaltsrechner handelt es sich um einen kostenlosen Dienst. Die Zeugin wollte sich nur im Rahmen einer Bewerbung das Netto-/Bruttogehalt anzeigen lassen. Erst durch die Rechnung, die sie auch bezahlte, wurde ihr klar hier mit dem kostenlos falsch gelegen zu haben. Durch eine Mitbewohnerin aufgeklärt hat sie dann Strafanzeige gestellt.
 
Der Richter stellte klar:

Bisher ergaben die Zeugenbefragungen KEINE Anhaltspunkte darüber, dass auf den Seiten der Angeklagten erwähnt wurde: Es handelt sich um KOSTENFREIE Angebote (aus dem Gedächtnis)

 
Einer der Gutachter stellte fest: « Durch die Angabe von Geschäftsbedingungen ist es doch ersichtlich das es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. (Oder so ähnlich in dem Gutachten) » Siehe dazu weiter unten einen Hinweis von mir hierzu.
 
Im Gutachten wurde erwähnt, dass in den AGBs der Preis steht.
Wie schon erwähnt. Warum haben die Betreiber der Webseite nicht die gleiche Technik bei dem Preishinweis angewandt wie für die AGBs?
 
Gutachten aus 2009 wurden angeführt und teilweise verlesen. Die Gutachte belegen: « Die Seiten von Frau Katharina D. und Herrn Burat nicht den Tatbestand des Betruges erfüllen.»
Die Gutachten aus 2009 bezogen sich (ob alle?) auf einen in München geführten Prozess gegen K.G.
 
Nächster Termine
Die beiden nächsten Termine 22.05 und 24.05. sind auf 10.30h verlegt.
 
 
Hier geht es los. Prozesseröffung vor dem LG Frankfurt.
 
 
Hier einige Anmerkungen von mir zu dem heutigen Tag
 
Eine Behauptung. Jetzt mal von mir. Es gibt AGBs und dann ist die Seite auch kostenpflichtig! Stimmt das wirklich? Ich bin einmal auf die Seite freeware.de gegangen und habe dort ohne großartig etwas auszusuchen eine KOSTENLOSE Software geladen. Und was kann man da sehen?

Zuagb0 in <hr />5. Verhandlungstag. 16.05.12 <br />M. Burat, Katharina D.

Freeware mit Nutzungsbedingung und AGB


 
Zuagb in <hr />5. Verhandlungstag. 16.05.12 <br />M. Burat, Katharina D.

Freeware mit AGB und Nutzungsbedingung


 
AVIRA ist ein bekanntes und beliebtes Anti-Virenprogramm. AVIRA wird auch als Freeware angeboten
Avir1 in <hr />5. Verhandlungstag. 16.05.12 <br />M. Burat, Katharina D.

AVIRA. Beliebt und kostenlos. Aber mit Lizenzbestimmung


 
Es steht zwar teilweise Lizenzbedingung dort. In den Lizenzbedingungen sind auch die Geschäftsbedingungen aufgeführt.
Wie man auch leicht nachvollziehen gibt es auch bei Freeware Geschäftsbedingungen, Lizenzbestimmungen und Nutzungsbedingungen
 
Lesen Sie unbedingt den Kommentar von Rupodo (Dazu meinte der 1. Strafsenat am OLG Frankfurt seinerzeit in seinem Beschluss:)
 
 
Aus Juris zu Angabe von pers. Daten sowie AGBs

52 dd) Der Umstand, dass die Kunden ihre persönlichen Daten einzugeben haben, stellt ebenfalls kein Hinweis dar, der die Verkehrserwartung der Kostenlosigkeit des Angebots aufhebt. Es gibt gerichtsbekannt eine Vielzahl von kostenlosen Angeboten im Internet, die dennoch – ob zu Marketingzwecken, aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder aus anderen Gründen – die Eingabe persönlicher Daten erfordern, z. B. E-Mail-Services wie G…de oder W…de oder Netzwerkplattformen wie X…com (vgl. auch Anlagenkonvolut K4). Der Durchschnittsverbraucher wird daher durch die Erforderlichkeit persönliche Daten anzugeben, nicht zu der Erkenntnis geführt, dass das Angebot kostenpflichtig ist. Es bedarf vielmehr eines deutlichen Hinweises auf die Kostenpflichtigkeit des Angebots, an dem es vorliegend – wie dargelegt – fehlt.
53
ee) Auch die notwendige Bestätigung der Akzeptanz von AGB und Widerrufsrecht führt nicht zu einem anderen Ergebnis. In AGB können zahlreiche Regelungen enthalten sein, die nichts mit einer Kostenpflichtigkeit zu tun haben, etwa Einschränkungen der Haftung des Verwenders oder urheberrechtliche Bestimmungen und Ähnliches. Es ist nicht davon auszugehen, dass sich ein nennenswerter Teil der Adressaten die AGB tatsächlich durchliest, bevor sie akzeptiert werden (so auch OLG Frankfurt/Main, Urt. v. 04.12.2008 – 6 U 186/07 -, Rn. 39, nach juris).
Hervorhebungen durch den Blogbetreiber.
Quelle: http://openjur.de/u/59533.html

 
RA Ralf Moebius

Moebius in <hr />5. Verhandlungstag. 16.05.12 <br />M. Burat, Katharina D.

RA Moebius


Quelle: RA Ralf Moebius
 
 
Screenshot, Screenshot, Screenshot
Ist alles was man als Screenshot bezeichnet auch wirklich ein Screenshot. Nehmen wir einmal an, Sie wollen von dieser Seite (Link anklicken) einen Screenshot machen und sind ein nicht sehr vertraut mit den genauen Bezeichnungen. Sie drücken die rechten Maustaste und gehen auf Drucken oder auf Druckervorschau. Sie meinen jetzt Sie haben einen Screenshot gemacht. Sie haben KEINEN Screenshot gemacht. Sie haben die Webseite ausgedruckt. Die Webseite sieht ausgedruckt anders aus als die Bildschirmdarstellung. Verantwortlich dafür sind sogenannte .css Dateien die ein unterschiedliches Layout erstellen.
In unserem Beispiel könnte es es die folgenden Dateien sein:

Für die Druckausgabe.
link rel=”stylesheet” href=”../css/print.css” type=”text/css” media=”print” /
Für den Bildschirm
link rel=”stylesheet” href=”../css/screen.css” type=”text/css” media=”screen” /
Für Mobile Geräte gibt es wahrscheinlich auch ein anderes Layout
link rel=”alternate stylesheet” href=”../css/mobile.css” type=”text/css” media=”screen” title=”Kleinbildschirm” /
Quelle: Aus der oben genannten Webseite. Quellcode HTML

Sie können auch ein Bildschirmfoto machen. Da gibt es die verschiedensten Programme mit denen man den Bildschirm abfotografiert und dann in eine Grafikdatei ablegt. Diese z.B. .JPG Datei kann mit jedem Grafikprogramm manipuliert werden. Die Änderungen können Spezialisten allerdings mit hoher Wahrscheinlichkeit nachweisen. Das könnte man als Screenshot verstehen.
 
Eine weitere Möglichkeit bietet die Druck-Taste (unterschiedliche Bezeichnungen sind möglich). Dann gehen Sie in z.B. in eine Textverarbeitung und fügen mit » Einfg « den Screenshot ein. Das gesagte zur Manipulation ist auch hier möglich.

Wiki zu Screenshot Beweismittel vor Gericht

Das Landgericht Hamburg (8. Zivilkammer) äußerte sich in einem Verfahren der Sony BMG am 14. März 2008 (Aktenzeichen 308 O 76/07) zum Beweiswert selbstgefertigter Screenshots und hielt diese als Nachweis für das Vorhalten von Tonaufnahmen nicht für ausreichend („Die von der Firma proMedia GmbH selbst gefertigten Ausdrucke sind … kein geeignetes Beweismittel für die ordnungsgemäße Durchführung der Ermittlungen.“).[2]
Das Landgericht Frankenthal hat hingegen am 17. Februar 2009 (Aktenzeichen 6 O 312/08) einen Screenshot für einen ausreichenden Nachweis des abgebildeten Inhalts gehalten: „Zwar hat der Kläger mit Vorlage des Screenshots […] ausreichend nachgewiesen, dass die Beklagte […] bei eBay ein Damen-Tanktop mit der Bezeichnung […] angeboten hat.“[3] Der Kläger in diesem Verfahren unterlag nur, weil er für andere von ihm vorgebrachte Behauptungen beweisfällig geblieben war. Quelle: Wikipedia

 
 
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Da schreib ich doch mal die Piraten an.

15. Mai 2012

Wordpress PM in <hr />Da schreib ich doch mal die Piraten an.14.05.2012 – ( KOD )
 
Abofallen -> Internet -> Piraten.

Da hab ich doch gedacht schreib mal die Piraten in Frankfurt an.
Hier die Mail über das Kontaktformular der Piraten.

Zur Info!!

Schönen guten Morgen,
in Frankfurt läuft zurzeit vor dem Landgericht Frankfurt ein Prozess gegen Michael Burat. Herrn Burat wird vorgeworfen [..].

Ich wollte direkt aus dem Gerichtssaal per Liveticker berichten. Nicht nur das wurde mir untersagt sondern auch jegliches mitschreiben (auch auf einem Notizblock)

Mehr Informationen und Kommentare dazu unter wordpress.patchworkmarkt.com
bzw. http://wordpress.patchworkmarkt.com/?p=29351

Mit freundlichen Grüßen
Karl-Otto Donners
Kollwitzstr. 12
63322 Rödermark
06074-960664
webmaster@PatchworkMarkt.com

 
Zuhörer Mitschreiben im Gerichtssaal
 
 
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Zuhörer
Mitschreiben im Gerichtssaal

14. Mai 2012

Wordpress PM in <hr />Zuhörer <br />Mitschreiben im Gerichtssaal14.05.2012 – ( KOD )
 
KORREKTUR.
Es darf mitgeschrieben werden. Erklärung dazu hier.
 
Vielen Dank für die vielen Hinweise zu dem o.g. Thema.
Verstanden habe ich das so: “Als Zuhörer darf man mitschreiben oder man darf nicht mitschreiben. Icon Sad in <hr />Zuhörer <br />Mitschreiben im Gerichtssaal Die Entscheidung trägt letztendlich der Vorsitzende.
 
Mal sehen ob es mir am Mittwoch gelingt eine Entscheidung bei dem Prozess (Michael Burat) gegen oder für Mitschreiben zu bekommen.
 
Prozess LG Frankfurt. M. Burat, Katharina D.
 
Da schreib ich doch mal die Piraten an.
 
Der 2.Verhandlungstag. Das Verbot zum Mitschreiben.
Interessant die Kommentare.
2. Verhandlungstag 10.05.2012 M. Burat, Katharina D.
 
RA Udo Vetter zu Keine Notizen im Gerichtssaal
Die Sitten und Gebräuche im Gerichtssaal hängen immer maßgeblich vom Vorsitzenden ab… Hier weiterlesen
 
 
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FDP Rödermark zum Gymnasium

14. Mai 2012

Wordpress PM in <hr />FDP Rödermark zum Gymnasium14.05.2012 – ( KOD )
 
 
Pressemeldung der FDP Rödermark

– Schule und Bildung –
FDP: „Schulen in privater Trägerschaft bereichern die hessische Schullandschaft – Ersatzschulen werden durch die Gesetzesnovellierung nachhaltig gestärkt“

„Durch die unlängst von Kultusministerin Dorothea Henzler vorgestellte Novellierung der Hessischen Ersatzschulfinanzierung ist es gelungen“, teilt FDP-Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger mit, „die Schulen in privater Trägerschaft endlich finanziell besser auszustatten. Die bisherige Förderung war nicht mehr zeitgemäß. Der Runde Tisch zur Ersatzschulfinanzierung hat eine bundesweit einmalige Berechnungsgrundlage vorgelegt. Zukünftig orientieren sich die Zuschüsse an den realen Kosten pro Schüler“.

Weiter erklärte Kruger zum neuen Hessischen Ersatzschulfinanzierungsgesetz: „Die Ersatzschulen, d.h. Privatschulen, die anerkannte Schulabschlüsse vergeben oder durch deren Besuch die allgemeine Schulpflicht erfüllt wird – die also den staatlichen Schulen gleichrangig gestellt sind, stellen eine unverzichtbare Bereicherung des hessischen Schulsystems dar. Deswegen hat sich die Landesregierung schon immer für eine gute Ausstattung dieser Schulen eingesetzt. Hessen fördert somit seine Ersatzschulen besser als je zuvor.“

„Von dem durch Landesregierung initiierten Runden Tisch wurde eine neue Berechnungsgrundlage vorgelegt, die sich nach den tatsächlichen Kosten pro Schüler richtet. So werden“, teilt der stellv. Fraktiobnsvorsitzende Dr. Rüdiger Werner mit, „erstmalig ab 2013 die Ersatzschulen auf Grundlagen der realen Kosten bezuschusst. Schulen in privater Trägerschaft sind aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion eine unverzichtbare Bereicherung für die hessische Bildungslandschaft, deshalb ist es nur richtig, die Ungleichbehandlung gegenüber den öffentlichen Schulen Schritt für Schritt aufzuheben.“

Die Finanzierungsfrage von privaten Schulangeboten ist speziell auch für Rödermärk von großem Interesse, denn aus Sicht der Rödermärker FDP würde ein privates Gymnasium in Rödermark die örtliche Schullandschaft bereichern, die Zahl der pendelnden Schüler in die Gymnasien nach Heusenstamm und Dreieich könnte reduziert werden, gleichermaßen würde die Nell-Breuning-Schule, die ihre Kapazitätsgrenze mittlerweile überschritten hat, spürbar entlastet. Daher setzt sich die FDP schon seit Jahren, gemeinsam mit dem ehemaligen Koalitionspartner CDU, für ein zusätzliches gymnasiales Angebot in Rödermark ein und wird dies auch weiterhin tun.

 
Siehe auch
AL / Die Grünen. Gymnasium in Rödermark nicht erforderlich.
 
CDU hält an Plänen für ein Gymnasium in Rödermark fest!
 
 
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